Welche Level kann ich bei der Sprachprüfung erreichen?
- Bei uns bekommen Sie Ihre Sprachkompetenz bis ICAO Level 6 bescheinigt.
Warum kann ich Vimana nicht auf der Liste der anerkannten Prüfstellen des Luftfahrt Bundesamtes LBA finden?
- Auf dieser Liste finden sich nur Prüfer und Prüfstellen, für welche das LBA die Aufsichtführende Behörde darstellt. In unserem Fall ist das jedoch die österreichische Austro Control GmbH in Wien. Dennoch werden unsere Prüfungen uneingeschränkt vom LBA und den lokalen Luftämtern in Deutschland anerkannt.
Muss ich mich im Vorfeld für einen bestimmten Level entscheiden?
- Nein, unser Prüfsystem erfordert nicht, dass Sie sich im Vorfeld auf einen bestimmten Level festlegen. Sie bekommen nach der Prüfung den Level bescheinigt, welcher Ihrem Sprachniveau entspricht. Es ist also nicht so, dass die Prüfung bei Nicht Erreichen des gewünschten Levels als „nicht bestanden“ bewertet wird und Sie die Prüfung erneut ablegen müssten (ausser bei Ergebnis Level 3 und darunter).
Wie läuft die Prüfung ab?
- Zum vereinbarten Prüfungstermin kontaktiert Sie Ihr Sprachprüfer via Skype oder zoom. Dann werden zunächst einige persönliche Daten ins System eingegeben und ein Screenshot von Ihnen nebst Ihres Personalausweises zum ID Abgleich gemacht. Danach erhalten Sie vom Prüfer noch letzte Hinweise zur Prüfung und Sie können Fragen stellen. Im Anschluss daran beginnt die Prüfung:
- Zunächst werden Ihnen 18 zufällig ausgewählte Fragen vom Computer vorgelesen, auf welche Sie jeweils frei antworten. Es handelt sich hier um Fragen mit Luftfahrtbezug, aber keine Fachfragen.
- Die Fragen sind dabei an Ihren Luftfahrtbezug geknüpft, dass heißt, wenn Sie sich als Flugschüler noch in der Ausbildung befinden, werden Sie mit anderen Fragen konfrontiert als Inhaber eines Privatpilotenscheins PPL. Inhaber einer CPL- oder ATPL Lizenz erwarten wieder andere Fragen, jeweils zugeschnitten entsprechend auf den General Aviation oder Commercial Aviation Hintergrund, welchen Sie besitzen und sich am wohlsten fühlen.
- In jedem Fall müssen Sie dabei 2x beschreiben, was Sie auf einem Bild sehen, nach dem NATO Alphabet buchstabieren und allgemeine Fragen zu Ihrem persönlichen Luftfahrtbezug beantworten.
- Sofern Sie nicht Flugschüler sind oder nur Level 4 anstreben, folgen dann noch 2 ATIS Interpretationen und 2 Aufgaben aus dem Bereich Listening Comprehension, wo Sie einen Funkspruch (Commercial Aviation) oder eine kleine Unterhaltung zwischen 2 Piloten wieder geben müssen.
- Für Flugschüler werden daher insgesamt nur 16 Fragen gestellt und bei reinen L4 Prüfungen sogar nur 12 Fragen.
- Im Anschluss folgt dann ein 15 minütiges Gespräch mit dem Prüfer. Dabei gibt es keine festgelegten Themen.
- Bei der L4 only Prüfung dauert dieses Gespräch nur 10 Minuten.
- Nach Ende der Prüfung wird Diese vom Prüfer bewertet und dann dem Zweitprüfer zugeleitet (LPLE). Dieser bewertet dann ebenfalls und determiniert den final erzielten Level.
- 1 bis 2 Werktage später erhalten Sie dann Ihr Sprachzertifikat per Email.
Wenn ich den gewünschten Level nicht erreiche, zählt die Prüfung dann als nicht bestanden und muss ich die Prüfung dann noch einmal ablegen?
- Nein, ausser bei Level 3 und darunter wird Ihnen dann einfach der Level bescheinigt, welcher Ihrem Sprachniveau entspricht. Beispiel: Sie geben an, dass Sie gerne L6 erreichen möchten. Wenn dann die Prüfung ergibt, dass die Sprachkompetenz nicht Level 6 entspricht, dann ist die Prüfung nicht „wertlos“ geworden und muss wiederholt werden sondern statt dessen wird dann ein Level entsprechend unter Level 6 im Zertifikat bescheinigt.
Ich habe noch nie eine Sprachprüfung abgelegt. Kann ich auch meine Erstprüfung hier ablegen?
- Ja, jederzeit gerne. Es besteht kein Unterschied in der Prüfung.
Mein Spracheintrag in der Lizenz ist abgelaufen. Kann ich trotzdem die Sprachprüfung hier ablegen?
- Ja, das stellt kein Problem dar. Sie werden aber in jedem Fall eine neue Fluglizenz beantragen müssen.
Kann ich meinen Spracheintrag auch vor Ablauf der Prüfung verlängern?
- Ja, bis zu 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit ist das möglich.
Wie kann ich mich vorbereiten?
- Wir bieten zum Einen unsere Trainingssoftware hierzu im Webshop bei uns an. Dort sind neben umfangreichem Elearning, unzähligen Übungsaufgaben auch Beispielprüfungen enthalten. Dazu können Sie bei uns auch ein Online Coaching mit einem Englischlehrer buchen.
Ist die Sprachprüfung in Deutschland anerkannt?
- Ja! Seit 11.11.2019 ist die VO (EU) 2019/1747 in Kraft getreten. Darin ist und FCL.055 (e) eine generelle Anerkennung von Sprachkompetenzprüfungen, welche nach einem Verfahren von anderen Mitgliedsstaaten durchgeführt wurden, geregelt: e) The demonstration of language proficiency and the ability to use English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by any competent authority.
Ist die Sprachprüfung in der Schweiz anerkannt?
- Ja! Seit 11.11.2019 ist die VO (EU) 2019/1747 in Kraft getreten. Darin ist und FCL.055 (e) eine generelle Anerkennung von Sprachkompetenzprüfungen, welche nach einem Verfahren von anderen Mitgliedsstaaten durchgeführt wurden, geregelt: e) The demonstration of language proficiency and the ability to use English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by any competent authority. Seit 01. Juli 2020 werden unsere Prüfungen auch vom Schweizer BAZL bis Level 6 anerkannt.
Ist die Sprachprüfung in Österreich anerkannt?
- Ja! Die Prüfungsabwicklung erfolgt über das LAB110, welches in Österreich ansässig ist und von Austrocontrol bestätigt ist.
Ist die Sprachprüfung in meinem Land (nicht Deutschland/Österreich/Schweiz) anerkannt?
- Seit 11.11.2019 ist die VO (EU) 2019/1747 in Kraft getreten. Darin ist und FCL.055 (e) eine generelle Anerkennung von Sprachkompetenzprüfungen, welche nach einem Verfahren von anderen Mitgliedsstaaten durchgeführt wurden, geregelt: e) The demonstration of language proficiency and the ability to use English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by any competent authority.
- Fragen Sie aber bitte im Vorfeld unbedingt bei Ihrer zuständigen Behörde nach, da einige EASA Staaten trotz der gesetzlichen Bestimmung diese sogenannte Opinion 5 noch nicht vollständig implementiert haben.