Medical Class 1 Anforderungen – Fit to fly?

Um ein Flugzeug fliegen zu dürfen, egal ob Sportflugzeug oder Verkehrsflugzeug reicht nicht allein der Besitz einer Pilotenlizenz aus.

Es müssen auch die Anforderungen Medical Class 1 oder 2 erfüllt und nachgewiesen werden. Diese Feststellung der medizinischen Tauglichkeit wird bei einem speziell von Luftfahrt Bundesamt (LBA) zugelassenen Fliegerarzt durchgeführt. Für das Fliegen eines Sport- oder Segelflugzeug reichen die Erfüllung der Anforderungen des Medical Class 2 aus, welches weniger restriktiv ist. Wer allerdings ein Verkehrsflugzeug führen will bzw. kommerziell Flugzeuge oder Hubschrauber fliegen will, muss die Medical Class 1 Anforderungen erfüllen.

Die Medical Class 1 Anforderungen im Detail

Wer sich normal gesund und fit fühlt, keine Beschwerden oder chronischen Leiden hat, kann der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung relativ sorglos entgegentreten. Dennoch ist es ratsam, sich vor Beginn einer Flugausbildung diesem medizinischen Check zu unterziehen. Um erstmalig ein Medical Class 1 oder 2 zu erhalten, muss man sich einer sogenannten Erstuntersuchung unterziehen. Diese kann nur an einem der Aero Medical Centers durchgeführt werden (Adressliste siehe Tabelle unten). Bis zum 40. Lebensjahr muss alle 12 Monate eine Wiederholungsuntersuchung erfolgen. Ab dem 41. Lebensjahr sogar alle sechs Monate. Diese Wiederholungsuntersuchungen, welche dazu dienen, zu kontrollieren ob die Medical Class 1 Anforderungen erfüllt werden, können dann jedoch bei einem zugelassenen Fliegerarzt in der Nähe des Wohnsitzes durchgeführt werden.

Die genauen Medical Class 1 Anforderungen sind sehr umfangreich und können im Einzelnen in der EASA Acceptable Means of Compliance (Download unten am Ende des Artikels) oder auch im Amtsblatt der Europäischen Union (Download ebenfalls unten am Ende des Artikels) eingesehen werden. Daraus wird ersichtlich, dass auf viele und uns oft gestellte Fragen wie beispielsweise nach der maximal erlaubten Dioptrien Zahl keine pauschale Antwort gegeben werden kann, da dies maßgeblich zum Beispiel von der Art der Fehlsichtigkeit abhängt.

Im Zweifel ist es also ratsam, die Medical Class 1 Anforderungen im Vorfeld genau zu studieren und sich vor Beginn der Ausbildung einer Erstuntersuchung zu unterziehen.
Schließlich gilt es auch noch zu beachten, dass einige Fluggesellschaften noch tiefgreifendere medizinische Anforderungen stellen. Diese können auf den Internetseiten des jeweiligen Fluggesellschaften im Bereich der Einstellungsvoraussetzungen eingesehen werden.

Daher beachten: Bei den Medical Class 1 Anforderungen handelt es lediglich um die Vorgaben der Luftfahrtbehörden.

Hamburg Flugmedizinisches Zentrum
Medizinischer Dienst der
Deutschen Lufthansa AG
 Weg beim Jäger 193
 22313 Hamburg Leiter: Herr Dr. med. Jan Gebhard Telefon: 040 50702081

 Fax: 040 50704565
Berlin Flugmedizinisches Zentrum
Vivantes Klinikum
im Friedrichshain
 Landsberger Allee 49
 10249 Berlin Leiter: Herr Prof. Dr. med. H. Landgraf Telefon: 030 13023-1575 Fax: 030 13023-2130
Köln Flugmedizinisches Zentrum des Deutschen
Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. 
Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin
 Porz-Wahnheide
Linder Höhe
 51170 Köln Leiter ab 01.09.2013: Herr Dr. med. Franz Hauer Telefon: 02203 601-3368 Fax: 02203-601-3810
Frankfurt Medizinischer Dienst der Lufthansa AG
 Flughafen-Bereich West
 60546 Frankfurt Leiter: Herr Prof. Dr. med. Uwe Stüben Telefon: 069 696-47611 oder -47601 Fax: 069 696-47612 oder -47623
Frankfurt Flugmedizinisches Zentrum
FLYMED – MAC Main Airport Center
 Unterschweinstiege 8
 60549 Frankfurt Leiter: Herr Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose Telefon: 069 697687-91

Fax: 069 697687-93
Ettlingen Flugmedizinisches Zentrum
Dr. med. Andreas Gabel
 Kirchstraße 9
 76275 Ettlingen Leiter: Herr Dr. med. Andreas Gabel Telefon: 07243 505990

 Fax: 07243 505992
Stuttgart Aeromedical Center Germany
Airport Business Center II
 Gottlieb-Manz-Str. 1
 70794 Stuttgart Leiter: Herr Dr. med. Roland Quast Telefon: 0711 707092-3 Fax: 0711 707092-50
Fürstenfeldbruck Abteilung Klinische Flugmedizin
des Flugmedizinischen Institutes
der Luftwaffe Fürstenfeldbruck
Aeromedical Center Fürstenfeldbruck
 Straße der Luftwaffe 322
 82256 Fürstenfeldbruck Leiter: Herr Oberstarzt Dr. med. H.-D. Marwinski Telefon: 08141 5360-2028 oder -2044 Fax: 08141 5360-2288

Downloads zu den Medical Class 1 Anforderungen:

  • EASA Acceptable Means of Compliance
  • EU Verordnung 1178-2011